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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Wir sind die St. Jürgen Apotheke.
Jeder soll unsere Internet-Seite gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.

Zum Beispiel für:

Darum soll unsere Internet-Seite barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Regeln im Gesetz

Seit dem 23. September 2020 gilt:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
Diese Richtlinie gilt für alle Länder in der EU.
In Deutschland heißt das Gesetz BITV 2.0.
Auch das Land Bremen hält sich an diese Regeln.

Die St. Jürgen Apotheke ist keine öffentliche Stelle.
Wir orientieren uns trotzdem an diesen Regeln.

Was sind öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen arbeiten für den Staat.

Zum Beispiel:

Ein Beispiel ist das Finanzamt.
Ein Supermarkt oder eine Apotheke ist keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

In dem Text steht:

Die Erklärung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Sie muss regelmäßig geprüft werden.

Barrieren melden

Sie möchten unsere Internet-Seite nutzen.
Aber etwas funktioniert nicht gut?
Dann können Sie sich beschweren.

Zum Beispiel:

Kontakt zur St. Jürgen Apotheke:
Telefon: 0421.74 818
E-Mail: info@stjuergen-apotheke.de

Wenn Sie keine Hilfe bekommen

Antwortet die Stelle nicht innerhalb von 2 Wochen
oder hilft die Antwort nicht,
können Sie sich an diese Stelle wenden:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421.361 181 87
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Beschwerde ist kostenlos.

Wichtig

Dieser Text erklärt Ihre Rechte.
Sie müssen sich zuerst an die Stelle wenden, die die Internet-Seite betreibt.
Erst danach hilft die Zentralstelle.

Auf unserer Internet-Seite finden Sie auch die
Erklärung zur Barrierefreiheit.

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